Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen der VTH Asset Management GmbH im Bereich der Immobilienverwaltung, Asset Management und damit verbundener Dienstleistungen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der VTH Asset Management GmbH (nachfolgend „Verwalter" oder „VTH") und dem Auftraggeber (Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft oder sonstige Vertragspartner).

1.2 Vertragsgegenstand

Der Verwalter verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Verwaltungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), zu erbringen.

1.3 Abweichende Bedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragslaufzeit

2.1 Vertragsschluss

Der Verwaltungsvertrag kommt durch schriftliche Beauftragung des Auftraggebers und Annahme durch den Verwalter zustande. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften erfolgt die Bestellung durch Beschluss der Eigentümerversammlung gemäß § 26 WEG.

2.2 Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

2.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Vertragsverletzungen, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz einer Vertragspartei.

§ 3 Pflichten des Verwalters

3.1 Allgemeine Verwaltungspflichten

Der Verwalter ist verpflichtet:

3.2 Verschwiegenheitspflicht

Der Verwalter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Verwaltungstätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

3.3 Buchführung und Abrechnung

Der Verwalter führt ordnungsgemäße Bücher über Einnahmen und Ausgaben und erstellt jährliche Abrechnungen gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

4.1 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

4.2 Zutrittsrechte

Der Auftraggeber räumt dem Verwalter und seinen Beauftragten das Recht ein, die verwalteten Objekte nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen, soweit dies für die Verwaltungstätigkeit erforderlich ist.

§ 5 Vergütung

5.1 Vergütungsvereinbarung

Die Vergütung des Verwalters richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im Verwaltungsvertrag. Sie kann als Pauschale, nach Aufwand oder nach anderen Kriterien berechnet werden.

5.2 Fälligkeit

Die Verwaltervergütung ist monatlich im Voraus fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Sie wird vom Verwaltungskonto bzw. vom Auftraggeber direkt eingezogen oder überwiesen.

5.3 Zusatzleistungen

Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, können gesondert berechnet werden. Der Auftraggeber wird hierüber vorab informiert.

§ 6 Haftung

6.1 Haftungsumfang

Der Verwalter haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verwalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2 Haftungsbeschränkung

Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten haftet der Verwalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.3 Versicherung

Der Verwalter unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Auf Wunsch wird dem Auftraggeber eine Bestätigung über den Versicherungsschutz ausgestellt.

6.4 Haftung für Dritte

Für das Verschulden von Handwerkern, Dienstleistern oder sonstigen Dritten, die nicht Erfüllungsgehilfen des Verwalters sind, übernimmt der Verwalter keine Haftung.

§ 7 Interessenkonflikte und Provisionen

7.1 Provisionsverbot

Der Verwalter ist nicht berechtigt, von Handwerkern, Lieferanten oder sonstigen Dritten Provisionen, Zuwendungen oder sonstige Vorteile im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit anzunehmen, es sei denn, der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu.

7.2 Interessenkonflikte

Der Verwalter verpflichtet sich, Interessenkonflikte zu vermeiden und den Auftraggeber über potenzielle Konflikte unverzüglich zu informieren.

§ 8 Verwaltungskonto

8.1 Anderkonto

Der Verwalter richtet für die Verwaltung ein oder mehrere getrennte Konten (Anderkonten) ein, über die der gesamte Zahlungsverkehr abgewickelt wird.

8.2 Verfügungsberechtigung

Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, über die Verwaltungskonten im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung zu verfügen.

8.3 Mietkautionen

Mietkautionen werden auf separaten Konten angelegt und getrennt von anderen Geldern verwaltet.

§ 9 Beendigung des Vertrags

9.1 Übergabe der Unterlagen

Bei Vertragsbeendigung ist der Verwalter verpflichtet, alle Verwaltungsunterlagen, Schlüssel und sonstigen Gegenstände an den Auftraggeber oder einen neuen Verwalter herauszugeben.

9.2 Schlussabrechnung

Der Verwalter erstellt eine Schlussabrechnung bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung und übergibt alle erforderlichen Unterlagen zur Fortführung der Verwaltung.

9.3 Rückzahlung von Guthaben

Vorhandene Guthaben auf Verwaltungskonten werden nach Abschluss der Schlussabrechnung an den Auftraggeber oder gemäß seiner Weisung an den Nachfolgeverwalter überwiesen.

§ 10 Datenschutz

Der Verwalter verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Änderung der AGB

Der Verwalter behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Verwalter wird den Auftraggeber in der Mitteilung auf diese Folge besonders hinweisen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 13 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Verwaltungsvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verwalter und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verwalters in München. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Kontakt: Bei Fragen zu unseren AGB können Sie sich jederzeit an uns wenden:
VTH Asset Management GmbH
Leopoldstraße 153, 80804 München
TEL +49 89 21528337-0
EMAIL office@immo-vth.de

Stand: Dezember 2025