AGB
Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen der VTH Asset Management GmbH im Bereich der Immobilienverwaltung, Asset Management und damit verbundener Dienstleistungen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der VTH Asset Management GmbH (nachfolgend „Verwalter" oder „VTH") und dem Auftraggeber (Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft oder sonstige Vertragspartner).
1.2 Vertragsgegenstand
Der Verwalter verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Verwaltungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), zu erbringen.
1.3 Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
2.1 Vertragsschluss
Der Verwaltungsvertrag kommt durch schriftliche Beauftragung des Auftraggebers und Annahme durch den Verwalter zustande. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften erfolgt die Bestellung durch Beschluss der Eigentümerversammlung gemäß § 26 WEG.
2.2 Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
2.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Vertragsverletzungen, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz einer Vertragspartei.
§ 3 Pflichten des Verwalters
3.1 Allgemeine Verwaltungspflichten
Der Verwalter ist verpflichtet:
- Die Immobilie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten
- Die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen des Auftraggebers zu wahren
- Alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten
- Die vereinbarten Verwaltungsleistungen fachgerecht auszuführen
- Über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren
3.2 Verschwiegenheitspflicht
Der Verwalter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Verwaltungstätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.
3.3 Buchführung und Abrechnung
Der Verwalter führt ordnungsgemäße Bücher über Einnahmen und Ausgaben und erstellt jährliche Abrechnungen gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
4.1 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Alle für die Verwaltung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen
- Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen
- An notwendigen Entscheidungen mitzuwirken
- Die vereinbarte Vergütung termingerecht zu zahlen
4.2 Zutrittsrechte
Der Auftraggeber räumt dem Verwalter und seinen Beauftragten das Recht ein, die verwalteten Objekte nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen, soweit dies für die Verwaltungstätigkeit erforderlich ist.
§ 5 Vergütung
5.1 Vergütungsvereinbarung
Die Vergütung des Verwalters richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im Verwaltungsvertrag. Sie kann als Pauschale, nach Aufwand oder nach anderen Kriterien berechnet werden.
5.2 Fälligkeit
Die Verwaltervergütung ist monatlich im Voraus fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Sie wird vom Verwaltungskonto bzw. vom Auftraggeber direkt eingezogen oder überwiesen.
5.3 Zusatzleistungen
Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, können gesondert berechnet werden. Der Auftraggeber wird hierüber vorab informiert.
§ 6 Haftung
6.1 Haftungsumfang
Der Verwalter haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verwalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten haftet der Verwalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.3 Versicherung
Der Verwalter unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Auf Wunsch wird dem Auftraggeber eine Bestätigung über den Versicherungsschutz ausgestellt.
6.4 Haftung für Dritte
Für das Verschulden von Handwerkern, Dienstleistern oder sonstigen Dritten, die nicht Erfüllungsgehilfen des Verwalters sind, übernimmt der Verwalter keine Haftung.
§ 7 Interessenkonflikte und Provisionen
7.1 Provisionsverbot
Der Verwalter ist nicht berechtigt, von Handwerkern, Lieferanten oder sonstigen Dritten Provisionen, Zuwendungen oder sonstige Vorteile im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit anzunehmen, es sei denn, der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu.
7.2 Interessenkonflikte
Der Verwalter verpflichtet sich, Interessenkonflikte zu vermeiden und den Auftraggeber über potenzielle Konflikte unverzüglich zu informieren.
§ 8 Verwaltungskonto
8.1 Anderkonto
Der Verwalter richtet für die Verwaltung ein oder mehrere getrennte Konten (Anderkonten) ein, über die der gesamte Zahlungsverkehr abgewickelt wird.
8.2 Verfügungsberechtigung
Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, über die Verwaltungskonten im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung zu verfügen.
8.3 Mietkautionen
Mietkautionen werden auf separaten Konten angelegt und getrennt von anderen Geldern verwaltet.
§ 9 Beendigung des Vertrags
9.1 Übergabe der Unterlagen
Bei Vertragsbeendigung ist der Verwalter verpflichtet, alle Verwaltungsunterlagen, Schlüssel und sonstigen Gegenstände an den Auftraggeber oder einen neuen Verwalter herauszugeben.
9.2 Schlussabrechnung
Der Verwalter erstellt eine Schlussabrechnung bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung und übergibt alle erforderlichen Unterlagen zur Fortführung der Verwaltung.
9.3 Rückzahlung von Guthaben
Vorhandene Guthaben auf Verwaltungskonten werden nach Abschluss der Schlussabrechnung an den Auftraggeber oder gemäß seiner Weisung an den Nachfolgeverwalter überwiesen.
§ 10 Datenschutz
Der Verwalter verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Änderung der AGB
Der Verwalter behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Verwalter wird den Auftraggeber in der Mitteilung auf diese Folge besonders hinweisen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 13 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Verwaltungsvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verwalter und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verwalters in München. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Kontakt: Bei Fragen zu unseren AGB können Sie sich jederzeit an uns wenden:
VTH Asset Management GmbH
Leopoldstraße 153, 80804 München
TEL +49 89 21528337-0
EMAIL office@immo-vth.de
Stand: Dezember 2025